Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Lioninox GmbH (nachfolgend Lioninox) und dem Kunden geregelt. Lioninox verkauft Gastronomiebedarf an gewerbliche und private Kunden.
2. Angebot und Vertragsschluss
6. Beanstandungen/Reklamationen
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Lioninox mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden. Abweichende Regelungen von diesen AGB müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Lioninox ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von Lioninox sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung oder konkludent durch Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen. Eine vorab übersandte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
2.3 Angaben von Lioninox über Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf den Internetseiten von Lioninox oder in Katalogen sind ebenfalls unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung. Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt für die Ersetzung von Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige.
2.4 Lioninox behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von Lioninox Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekannt geben, selbst oder durch Dritte Nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an Lioninox herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.
2.5 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die Versandkosten können Sie der Versandkostentabelle unter Versandkosten (Abbildung LkW anklicken) entnehmen. Hierbei handelt es sich um ungefähre Richtwerte die je Bestellmenge und Art des Artikels variieren können. Auf der Bestellseite wird dies nochmal mitgeteilt.
3.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist Lioninox berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.
3.3 Wir liefern ausschließlich gegen Vorauskasse durch Überweisung, so wie die von uns angebotenen sicheren Zahlungsmöglichkeiten. Die Bearbeitung des Auftrags erfolgt erst ab dem Tag des Zahlungseinganges, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt wurde.
Als Zahlungsmöglichkeiten bietet Lioninox die Optionen:
- Vorauskasse (Banküberweissung)
- Pay Pal
Der Kaufpreis wird bei der Bezahloption Vorauskasse, soweit nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss fällig.
Vereinbart und bestätigt Lioninox eine andere Bezahloption als Vorauskasse, und leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 2,5 % pro Monat zu verzinsen. Lioninox berechnet mindestens die zu zahlenden Kontokorrentzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.
4.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Lioninox.
4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Lioninox.
4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Lioninox versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
5.1 Der Versand erfolgt nach Eingang der Kaufpreiszahlung (ggf. der Anzahlung) des Kunden, an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. Werk.
Die meisten Produkte von Lioninox sind auf Lager und sind innerhalb von etwa 2 bis 5 Werktagen nach Zahlungseingang lieferbar. Die Lieferzeiten werden auf unserer Website angezeigt, und dient nur zur Information und sind nicht als verbindlich anzusehen. Die Lieferzeiten werden immer in Werktagen angegeben, beginnend mit dem Zeitpunkt nach Erhalt der Zahlung.
5.2 Von Lioninox in Aussicht gestellte Liefertermine und –fristen gelten stets nur annähernd.
5.3 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann Lioninox eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
5.4 Lioninox haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die Lioninox nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse Lioninox die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Lioninox zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Lioninox vom Vertrag zurück treten.
5.5 Lioninox ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.
6. Beanstandungen/Reklamationen
6.1 Prüfen sie die Ware beim Empfang auf ihre Unversehrtheit, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb 2 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigen.
6.2 Bei erkennbaren Transportschäden hat der Besteller diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigen
7.1 Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren, die nach individueller Kundenspezifikation angefertigt werden
7.2 Der Kunde hat für die Dauer von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ein Rückgaberecht der gelieferten Waren, solange diese original verpackt sind. Dieses Rückgaberecht erfolgt auf Kosten des Kunden. Nach Eingang und Prüfung der Waren erhält der Kunde eine Gutschrift über den Warenwert, und bereits erfolgte Zahlungen.
Folgende Produkte sind von der Rücknahme ausgeschlossen
- Produkte die in der Beschreibung einen Ausschluss des Rückgaberechts beinhalten.
- Produkte die nicht original verpackt, unvollständig oder in einem nicht wieder verkaufsfähigen Zustand sind.
- Sonderbeschaffungen außerhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Fertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (2a Ware, Auslaufmodelle, Mengennachlass) gewährt wurden.
- Alle Produkte, die aus Edelstahl hergestellt werden, sind mit einem schützenden Kunststoff beschichtet, der sie vor Kratzern, Stößen und Schmutz schützt. Jedes Produkt, dessen Schutzfolie vom Kunden entfernt wurde, gilt für alle Zwecke als gebraucht. In solchen Fällen ist das Rücktrittsrecht nicht mehr möglich.
Bevor der Kunde sein Rücknahmerecht wahrnehmen kann, ist er verpflichtet, sich per E-Mail an: info@lioninox.com mit uns in Verbindung zu setzen, um die Vorgehensweise abzustimmen. Nicht avisierte Warenlieferungen können nicht angenommen werden.
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Rechnungsdatum aus bei den Insektenvernichtern mit der Referenz 4858XX. Bei diesen Beträgt die Gewährleistung ein 1 Jahr.
8.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Lioninox nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.
Auf Verlangen von Lioninox ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Lioninox die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderem Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
8.3 Bei Sachmängeln ist Lioninox zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als Fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
8.4 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von Lioninox ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch.
8.5 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen sind ausgeschlossen, es sei denn, Lioninox ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. In allen übrigen Fällen ist die Haftung auf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden begrenzt.
9.2 Haftet Lioninox für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite www.lioninox.de hinterlegt hat, so ist dessen Schadenersatzanspruch auf die Kosten der Widerherstellung mittels einer vom Kunden bereitzuhaltenden Sicherheitskopie beschränkt.
9.3 Soweit Lioninox technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder die Beratung nicht zu den von Lioninox geschuldeten Leistungen gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.4 Im Falle eines Ausfalls, der leicht zu beheben ist, behält sich Lioninox das Recht vor, ein oder mehrere Ersatzteile zu schicken, damit der Kunde das Produkt reparieren kann. Wenn diese Lösung für den Kunden nicht zufriedenstellend ist, muss der Kunde das Produkt an die Lager von Lioninox schicken, damit die Reparatur beim Verkäufer durchgeführt werden kann.
10.1 Die von Lioninox an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Lioninox. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
10.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Lioninox.
10.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
10.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Lioninox und Lioninox erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Lioninox eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Lioninox. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Lioninox, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
10.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Lioninox an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Lioninox ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Lioninox ermächtigt den Kunde widerruflich, die an Lioninox abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Lioninox einzuziehen. Lioninox darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
10.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Lioninox hinweisen und Lioninox hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Lioninox die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Lioninox.
10.7 Lioninox wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
10.8 Tritt Lioninox bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
11.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Lioninox unterliegen ausschließlich dem Recht Deutschlands unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Lioninox und dem Kunden ist Berlin, Deutschland. Für Klagen gegen Lioninox ist ebenfalls Berlin, Deutschland ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
11.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.
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